Kompetenzen

Meine Leistungen

Verteidigung in allen Verfahrensabschnitten

Vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren bis hin zum Berufungs- und Revisionsverfahren begleite ich Sie!

Die Verteidigung gegen eine strafrechtlichen Vorwurf beginnt idealerweise im Ermittlungsverfahren. Haben Sie eine Vorladung von der Polizei bekommen?  

Ihnen schießen viele Fragen durch den Kopf: Muss ich bei der Polizei erscheinen? Muss ich im schlimmsten Fall in Untersuchungshaft? Droht eine Hausdurchsuchung? Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie einen Strafverteidiger. Der wird Sie in Ruhe beraten und zunächst Akteneinsicht für Sie beantragen. Erst danach kann zu den konkreten Vorwürfen Stellung genommen werden. 

Im besten Fall kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens aufgrund des mangelnden Tatverdachts, § 170 II StPO. 

Sofern das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt worden ist, schließt sich das Hauptverfahren an. Ein Strafverteidiger an Ihrer Seite arbeitet mit Ihnen die beste Strategie für Ihren Fall aus und kämpft mit Ihnen gemeinsam für Ihr Recht! 

Im Rahmen der Berufungsverhandlung wird die Beweisaufnahme aus der ersten Verhandlung wiederholt. Sofern es Ihnen lediglich auf eine geringere Strafe oder die Strafaussetzung zur Bewährung ankommt, kann die Berufung auf das konkrete Ziel beschränkt werden. 

Für das Revisionsverfahren gelten besondere Regeln. Die Revision ist für Verurteilte die letzte Chance das gegen sie ergangene Urteil anzugreifen. 

 

 

 

 

Opfervertretung/Nebenklage

„Ich bin nicht allein“ – Opferrechte

 

Jedes Opfer einer Straftat kann sich eines Anwaltes bedienen um zumindest rechtlichen Beistand zu erhalten.

Dies gilt unabhängig von der Frage, wie schwer oder welche Art von Straftat vorliegt. So kann der Anwalt als sogenannter Verletztenbeistand auch bei Vernehmungen des Opfers anwesend sein. Ebenso kann der Anwalt Akteneinsicht erhalten. Die Strafprozessordnung enthält also klare Regelungen zur Hilfe und Unterstützung des Opfers. Weitere Regelungen finden sich in der Strafprozessordnung.

 

 

Beratung

Tätigkeitsschwerpunkte: 

  • allgemeinen Strafrecht
  • Vermögensdelikte
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Nebenklagevertretung/Opfervertretung 
  • Strafvollstreckungsrecht/ Strafvollzug
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Zeugenbeistand
  • Rechtsmittelverfahren ( Berufung und Revision)

Kontakt

 


 

ANNA WITTEFELD

Rechtsanwältin

Große Hamkenstr.30

49074 Osnabrück

Tel.:0541/20237513

Mobil.: 015759324214

E-Mail: info@rechtsanwaeltin-wittefeld.de

 

Telefonische Erreichbarkeit:

MO-FR: 8:00-19:00 Uhr 

Termine nur nach Vereinbarung.

 

24 H Notruf: 

In dringenden Fällen ( Verhaftung, Durchsuchung) erreichen Sie mich 24h unter: 015759324214

 


 

 

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